Das Gesetz vom 21. Dezember 2000 über die technische Überwachung (Dz.U. 2013, Pos. 963 mit späteren Änderungen)

Das Gesetz enthält Regeln, Formulare und den Umfang der technischen Überwachung durch geeignete Stellen. Dies ist einer der grundlegenden Rechtsakte im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Amtes für technische Überwachung. Sie umfasst alle Informationen, die mit der Arbeit im Bereich der technischen Inspektion in Polen verbunden sind, einschließlich der Verfahren zur Erteilung von Qualifikationen durch das Amt für technische Inspektion, der Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung von technischen Maschinen und deren Konstruktion zur Herstellung von Materialien und Elementen, Reparaturen, Modernisierungen und Umsätzen.

Die Verordnung des Ministerrats vom 7. Dezember 2012 über die Arten von technischen Maschinen, die der technischen Kontrolle unterliegen (Dz. U. 2012 Nr. 0 Pos. 1468), die auf der Grundlage von Artikel 5 Gesetz 2 über die technische Kontrolle erlassen wurde.

Darin sind die Maschinentypen aufgeführt, die der technischen Überwachung in Polen unterstellt sind. Die Verordnung legt die Formen der technischen Prüfung, ihre Arten, die Termine der technischen Prüfung und den Umfang der Prüfungen für einige technische Maschinen fest, die bei der Arbeit verwendet werden, darunter Druckgeräte, Maschinen des Nahtransports, Aufzüge, Kabinen- und Sesseltransporter, drucklose oder mit geringem Druck versehene Behälter, die für die Lagerung giftiger Stoffe oder ätzender sowie brennbarer flüssiger Stoffe bestimmt sind.

Die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 18. Juli 2001 über die Überprüfung der Qualifikationen, die für den Betrieb und die Wartung von technischen Maschinen erforderlich sind (Dz.U. Nr. 79, Pos. 849), geändert durch die Verordnung vom 20. Februar 2003 (Dz. U. Nr. 50, Pos. 426), erlassen auf der Grundlage des Gesetzes 23, Pos. 5 über die technische Inspektion.

Die Verordnung legt das Verfahren zur Überprüfung der Qualifikationen fest, die beim Betrieb und bei der Wartung von technischen Maschinen erforderlich sind, sowie die Arten von technischen Maschinen, für deren Betrieb und Wartung Sie Qualifikationen benötigen. Es gibt auch ein Beispiel für eine Schlussfolgerung zur Überprüfung von Qualifikationen mit Informationen zu den jeweiligen Einträgen und Fristen für die Unterrichtung interessierter Personen. Sie enthält auch Informationen über die Prüfung, mit der Sie die UDT-Qualifikation für den Betrieb und die Wartung von technischen Maschinen erwerben können.

Die Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 29. Oktober 2003 über die technischen Bedingungen für die technische Überwachung bei der Nutzung einiger Maschinen des Nahverkehrs. (Journal of Laws Nr. 193, Punkt 1890)

Die Verordnung enthält Informationen, die die technischen Bedingungen der technischen Überwachung im Zusammenhang mit dem Betrieb von technischen Maschinen für den Nahverkehr beschreiben, wie z. B: Hebezeuge, Hubwinden, Portale, Stapler, Kräne, Lastenaufzüge, mobile Plattformen, Einrichtungen für Behinderte, Plattform- und Kabinenrundzüge, Rolltreppen und Rollsteige, Aufzüge, einschließlich solcher für den Transport von Personen, Gütern, kleinen Lastenaufzügen und Bauaufzügen, Seilbahnkräne, Hubwagen, Hebeböcke für den Transport von Gütern auf nicht parallele Weise und technische Maschinen für das Manövrieren von Containern.

Die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 28. Dezember 2001 über die technischen Bedingungen der technischen Prüfung, der Hebeböcke unterzogen werden müssen (Dz. U. Nr. 4, Punkt 43).

Das Dokument beschreibt die detaillierten technischen Bedingungen für die Durchführung der technischen Prüfung, die mit dem Entwurf, der Herstellung und dem Betrieb von manuell oder mechanisch angetriebenen Hebeböcken verbunden sind, die auch für den geradlinigen Transport von Lasten in horizontaler Richtung unter Verwendung von robusten Elementen und teilweise unter Verwendung des Litzensystems bestimmt sind. Außerdem werden die Elemente von Hebeböcken aufgeführt, deren Ersetzung keine Absprachen mit technischen Prüfstellen erfordert, sowie die Sicherheitskoeffizienten und die maximale Betriebskraft, die Muster und die Berechnungskoeffizienten.

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