Verbotene Tätigkeiten während des Portierbetriebs

Der Bediener des Portals muss sich an die Betriebsvorschriften halten - die Nichtbeachtung aller Vorschriften erhöht das Risiko von Arbeitsunfällen. Jeder Portalkurs beinhaltet einen theoretischen Teil, der sich mit der Sicherheit und der Arbeitshygiene während des Maschinenbetriebs befasst. Unter den Informationen sind auch ausdrücklich verbotene Tätigkeiten während des Betriebs des Portals aufgeführt. Sie sind:

  • der Bediener der Maschine darf keine Person sein, die nicht über die vom Technischen Überwachungsverein erteilte Qualifikation verfügt
  • Sie können die Maschine nicht verwenden, wenn sie fehlerhaft ist oder keine verbindliche, vom UDT (Amt für technische Überwachung) oder TDT (Verband für technische Überwachung) erteilte Genehmigung für die Ausführung der Arbeit hat.
  • Sie können die Arbeit nach Alkoholmissbrauch und anderen berauschenden Substanzen oder Medikamenten, die die psychophysische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, nicht ausführen
  • Sie können keine abtrennbaren Masterlinks oder beschädigte Masterlinks verwenden.
  • Sie dürfen keine Lasten heben, deren Gewicht größer ist als die zulässige Höchstlast - dies kann zu einer direkten Bedrohung des Lebens oder der Gesundheit des Bedieners und der Arbeiter auf der Baustelle führen.
  • Sie können keine Lasten heben, die sich außerhalb der Kontrolle befinden.
  • Sie können Lasten nicht diagonal ziehen
  • Sie können keine Lasten oder Gegenstände heben, die am Boden befestigt sind, zum Beispiel verschraubt, verschweißt oder im Winter vereist sind
  • Sie dürfen keine Lasten direkt über den Arbeitsplätzen der Arbeitnehmer oder über anderen Personen, die sich auf dem Werksgelände aufhalten, anheben.
  • Sie können die Last nicht auf dem Greifmittel belassen, ohne es zur Seite zu legen.
  • Sie können nicht mit einem Wagen, einer Bespannungsmaschine oder einer Brücke über sichere Verbindungsstücke fahren
  • Sie können die Seilverankerung nicht als Element zur Aufnahme von Lasten verwenden.
  • Sie können keine Überlastungsschutzvorrichtungen beim Wiegen von Lasten verwenden.
  • Sie können keine Wartungsarbeiten durchführen, z. B. Schmieren oder Reinigen der Maschine während ihrer Arbeit
  • Sie können nicht selbständig während der Arbeit oder ohne entsprechende Qualifikation Reparaturarbeiten oder Einstellungen an der Maschine oder ihren Bestandteilen vornehmen

Jede Person, die eine Portalqualifikation erwerben möchte, sollte alle mit dem Betrieb der Maschine verbundenen Verfahren kennen. Ohne sie zu kennen, ist das Risiko eines Arbeitsunfalls höher.

Erinnern Sie sich!

  • Arbeiten, die den Einsatz von Schilderbrücken beinhalten, können nur auf der Grundlage eines aktuellen UDT-Beschlusses (Amt für technische Überwachung) durchgeführt werden, der besagt, ob der Einsatz von Schilderbrücken erlaubt ist.
  • Bei der Bedienung der Maschine sollten Sie die EHS-Richtlinien am Arbeitsplatz oder das Handbuch beachten.
  • wenn der Arbeiter den Schaden an der Maschine bemerkt, sollte er die Arbeit sofort beenden und die Maschine anhalten sowie den Verantwortlichen für den technischen Zustand der Maschine informieren

Wenn Sie Interesse haben, sich für die Bedienung der vorgestellten Maschinen zu qualifizieren, laden wir Sie herzlich zum Portalkurs in unser Zentrum für Mitarbeiterschulung ERGON ein. Dank uns lernen Sie alle EHS-Fragen und die Bedienung der Maschine kennen und können eine Prüfung beim Technischen Überwachungsverein ablegen.